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Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung 2022? - Steuerberater in Wien

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung 2022?

Abgabefristen für Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung

Mag. Alexander Rabl - Steuerberater in Wien
Alexander Rabl
24.01.2023

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2022 ist der 30. Juni 2023, sofern die Übermittlung elektronisch über FinanzOnline erfolgt. Nur wenn die elektronische Einreichung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist, dürfen die Steuererklärungen in Papierform an das Finanzamt übermittelt werden. Dann ist die Frist der 30. April 2023. Auf Antrag kann das Finanzamt eine spätere Frist zur Einreichung einer Steuererklärung genehmigen.

Bei Vertretung durch eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater gelten längere Fristen, ausgenommen für Fälle der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung. Zur Einreichung der Steuererklärungen für die Klientinnen bzw. Klienten gelten dann mehrere Stichtage zwischen Oktober 2023 bis März 2024. Spätestmöglicher Abgabezeitpunkt ist der 31. März 2024.

Für die Einreichung der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit. Das gilt auch, wenn bereits eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ist und Sie zum Beispiel noch zusätzliche Werbungskosten geltend machen wollen. Demnach ist die Arbeitnehmerveranlagung 2022 bis 31. Dezember 2027 möglich. Bis 31. Dezember 2023 können Sie noch die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 einreichen.