Neuer BMF-Erlass: Erhöhung der Zinssätze auf 4,38 %
Neuerliche Zinsanpassung mit Wirkung ab 8. Februar 2023
Am 3. Februar 2023 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht.
Die Höhe der Zinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank abhängig und liegt derzeit generell 2 Prozentpunkte über diesem. Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Durch die Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,38 % ergeben sich folgende Zinssatzanpassungen mit Wirksamkeit ab 8 Februar 2023:
• Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO: 4,38 % • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO: 4,38 % • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO: 4,38 % • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs. 4 BAO: 4,38 % • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs. 5 BAO: 4,38 %