Sozialversicherungsbonus für Selbständige und Landwirte
Außerordentliche Gutschrift von bis zu 500 Euro zur Teuerungsentlastung
Am 7. Juli 2022 hat der Nationalrat den sogenannten Sozialversicherungsbonus für Selbständige und Landwirte beschlossen. Analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer sollen damit nach GSVG oder BSVG Versicherte entlastet werden.
Die Gutschrift erhalten all jene Selbständigen und Landwirte, die zum Stichtag 31. August 2022 in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind und deren monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zwischen 566 und 2.900 Euro liegt – dies entspricht einer jährlichen Beitragsgrundlage zwischen 6.792 und 34.800 Euro.
Die Höhe der Gutschrift ist gestaffelt und hängt von der Beitragsgrundlage ab. Bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro beträgt die Gutschrift 160 Euro. Der volle Betrag von 500 Euro steht bei einer Beitragsgrundlage zwischen 1.200 und 2.100 Euro zu. Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitragsgrundlage vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen.
Die Gutschrift erfolgt mit der Beitragsvorschreibung für das 3. Quartal für BSVG-Versicherte bzw. mit der Vorschreibung für das 4. Quartal für GSVG-Versicherte.
Die außerordentliche Gutschrift ist für Jahreseinkommen unter 24.500 Euro von der Einkommensteuer befreit. Besteht gleichzeitig Anspruch auf einen Teuerungsabsetzbetrag, weil geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, vermindert eine allfällige außerordentliche Gutschrift den Teuerungsabsetzbetrag.