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Voranmeldung für Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022 - Steuerberater in Wien

Voranmeldung für Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022

Anmeldefrist von 29. März bis 14. April 2023

Mag. Alexander Rabl - Steuerberater in Wien
Alexander Rabl
26.03.2023

Im Jänner 2023 wurde die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 beschlossen. Der Förderzeitraum umfasst das 4. Quartal 2022. Wie bisher werden Kosten für Strom und Erdgas sowie – ausschließlich in Förderstufe 1 – für Treibstoffe gefördert. Neu hinzugekommen ist die Förderung von Wärme und Kälte aus Strom bzw. Erdgas.

Von 29. März bis 14. April 2023 läuft nun die Frist für die verpflichtende Voranmeldung über den AWS-Fördermanager. Diese hat durch den Förderwerber zu erfolgen. Eine Voranmeldung durch den Steuerberater ist nicht möglich. Für die Voranmeldung sind nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig, eine Detailprüfung der Antragsvoraussetzungen ist noch nicht erforderlich.

Die konkreten Zeitfenster für die Antragstellung werden nach dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben. Die Antragstellung ist grundsätzlich von 17. April bis 16. Juni 2023 geöffnet. Die individuelle Zeitfenster liegen also innerhalb dieses Zeitraumes.