Die Komplexität bestimmter Teilaspekte des Steuerrechts stellt kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien mitunter vor große Herausforderungen. Diese können oftmals durch Kooperation am besten bewältigt werden.
Wir unterstützen Sie bzw. Ihren Klienten mit unserer Expertise im internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Außerdem stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Beurteilung komplexer Sachverhalte aus dem Bereich der Personalverrechnung geht.
Die Zusammenarbeit kann dabei von der Beantwortung von Einzelfragen bis zur engen Zusammenarbeit über viele Jahre gehen. Selbstverständlich bieten wir Mandatsschutz.
In folgenden Bereichen liegen unsere Beratungsschwerpunkte:
- Steuererklärungen international tätiger Personen in Österreich
- Österreichische Steuererklärungen ausländischer Steuerpflichtiger
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte natürlicher Personen
- Beratung zu Fragen des internationalen Sozialversicherungsrechts
- Beantwortung von Spezialfragen aus den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten