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Der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen - Steuerberater in Wien

Der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen

Vorsorgeuntersuchung bringt 100 Euro Gutschrift

Mag. Alexander Rabl - Steuerberater in Wien
Alexander Rabl
21.02.2023

Im Rahmen der Aktion "Gemeinsam vorsorgen" werden Vorsorgeuntersuchungen von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) besonders gefördert. Im Jahr 2023 bei der SVS Krankenversicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Gutschrift von 100 Euro für die Teilnahme an einer Vorsorge- bzw. Jugendlichenuntersuchung.

Die Aktion gilt für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige

  • die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zwischen 01.01.2021 und 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren (bzw. absolviert haben)
  • die am 01.01.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben und zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023 eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren (bzw. absolviert haben)

Außerdem gibt es den Gesundheitsbonus für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die zwischen 01.01.2021 und 31.12.2023 eine Jugendlichenuntersuchung oder einen Gesundheits-Check Junior absolvieren (bzw. absolviert haben).

Der Gesundheitsbonus kann nur einmal für jeden Versicherten und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Für den Gesundheitsbonus muss kein Antrag gestellt werden. Wurde in den Jahren 2021 bzw. 2022 eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, wird der Bonus im 1. Quartal 2023 ausbezahlt. Bei Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2023 erfolgt die Auszahlung nach Abrechnung der Leistung durch die SVS.

Der einmalige Gesundheitsbonus ist weder einkommensteuer- noch umsatzsteuerpflichtig.