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Neuer BMF-Erlass: Erhöhung der Zinssätze um 0,5 % - Steuerberater in Wien

Neuer BMF-Erlass: Erhöhung der Zinssätze um 0,5 %

Erstmalige Erhöhung nach jahrelang niedrigem Zinsniveau

Mag. Alexander Rabl - Steuerberater in Wien
Alexander Rabl
19.08.2022

Am 26. Juli 2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht.

Die Höhe der Zinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig und liegt derzeit generell 2 Prozentpunkte über diesem. Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Nach jahrelang konstant niedrigem Zinsniveau ergeben sich durch den Beschluss des EZB-Rates, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5 % vorsieht, folgende Zinssatzanpassungen mit Wirksamkeit ab 27. Juli 2022:

  • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO: 1,88 %
  • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO: 1,88 %
  • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO: 1,88 %
  • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs. 4 BAO: 1,88 %
  • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs. 5 BAO: 1,88 %