DeutschBMF
![Neuer BMF-Erlass: Erhöhung der Zinssätze um 0,5 % - Steuerberater in Wien](https://images.ctfassets.net/b9jnb0vx6h6g/44oe73OZOQMFUsq3SIHhIP/a6a26b964a3cabad7f3062e28167c071/jungwoo-hong-cYUMaCqMYvI-unsplash.jpg?w=1152&h=768&fl=progressive&q=50&fm=jpg)
Neuer BMF-Erlass: Erhöhung der Zinssätze um 0,5 %
Erstmalige Erhöhung nach jahrelang niedrigem Zinsniveau
19.08.2022
Am 26. Juli 2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht.
Die Höhe der Zinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig und liegt derzeit generell 2 Prozentpunkte über diesem. Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Nach jahrelang konstant niedrigem Zinsniveau ergeben sich durch den Beschluss des EZB-Rates, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5 % vorsieht, folgende Zinssatzanpassungen mit Wirksamkeit ab 27. Juli 2022:
- Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO: 1,88 %
- Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO: 1,88 %
- Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO: 1,88 %
- Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs. 4 BAO: 1,88 %
- Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs. 5 BAO: 1,88 %