Sprache: DEFörderungenEnergiekostenzuschuss
Energiekostenzuschuss für Klein- und Kleinstunternehmen - Steuerberater in Wien

Energiekostenzuschuss für Klein- und Kleinstunternehmen

Pauschalfördermodell im Nationalrat beschlossen

Mag. Alexander Rabl - Steuerberater in Wien
Alexander Rabl
14.02.2023

Ende Jänner 2023 wurde vom Nationalrat die Ausdehnung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal 2022 und der Energiekostenzuschuss 2 für das Jahr 2023 beschlossen.

Beide Modelle sehen jedoch Zuschussuntergrenzen vor. Beim Energiekostenzuschuss 1 für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 musste die Zuschusshöhe den Betrag von 2.000 Euro übersteigen. Aufgrund der Förderintensität von 30 % entspricht das Energiemehrkosten von etwa 6.667 Euro. Beim Energiekostenzuschuss 2 wird die Zuschussuntergrenze in der Förderstufe 1 bei 3.000 Euro liegen. Es werden 60 % der Mehrkosten gefördert, somit entspricht die Untergrenze einem Energiekostenmehrbetrag für das Jahr 2023 in Höhe von 5.000 Euro.

Um auch Unternehmen zu unterstützen, die zwar von Energiemehrkosten betroffen sind, wegen der Zuschussgrenzen aber bisher keine Energiekostenzuschuss beantragen konnten, wurde ein eigenes Pauschalfördermodell beschlossen.

Mit der Abwicklung des Pauschalfördermodells wurde die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut. Voraussichtlich wird das Pauschalfördermodell ab März 2023 antragsbereit sein. Genauere Informationen zum Ablauf und zu den Fristen sind aber noch ausständig.