Die verpflichtende Voranmeldung für den verlängerten Energiekostenzuschuss 1 läuft von 29. März bis 14. April 2023. Die Zeitfenster für die Antragstellung werden nach dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben.
Alexander Rabl
Eine neue Rahmenvereinbarung zwischen Österreich und der Slowakei sieht vor, dass Home-Office im Ausmaß von bis zu 40% im Wohnsitzstaat zu keinem Wechsel der Sozialversicherungspflicht führt.
Versicherte der SVS erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Gutschrift von 100 Euro für die Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung.
Im Jänner 2023 wurde neben dem EKZ 2 auch ein Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstunternehmen beschlossen. Dieses soll jenen Unternehmen eine Förderung ermöglichen, die die Untergrenzen des Energiekostenzuschusses nicht erreichen.
Durch den Beschluss der EZB zur Zinserhöhung steigen die Stundungs- Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen per 8. Februar 2023 auf 4,38 %.
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2022 ist der 30. Juni 2023. Sind Sie steuerlich vertreten, verlängert sich die Frist. Für die Einreichung der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit.
Der Nationalrat hat am 7. Juli 2022 eine außerordentliche Gutschrift von maximal 500 Euro zur Entlastung der selbständig Erwerbstätigen beschlossen. Voraussetzung ist eine monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zwischen 566 Euro und 2.900 Euro.
Durch den Beschluss der EZB zur Zinserhöhung steigen die Stundungs- Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen per 27. Juli 2022 von 1,38 % auf 1,88 %.